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Rechtsprechung
   BVerwG, 21.08.1995 - 2 B 83.95   

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https://dejure.org/1995,2555
BVerwG, 21.08.1995 - 2 B 83.95 (https://dejure.org/1995,2555)
BVerwG, Entscheidung vom 21.08.1995 - 2 B 83.95 (https://dejure.org/1995,2555)
BVerwG, Entscheidung vom 21. August 1995 - 2 B 83.95 (https://dejure.org/1995,2555)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beamtenrecht - Dienstvorgesetzter - Untersuchung - Anordnung - Delegierung - Anordnung einer ärztlichen Untersuchung - Dienstunfähigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1996, 599 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1996, 216
  • DÖV 1996, 38
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 01.06.1995 - 2 C 20.94

    Oberarzt Universitätsfrauenklinik - § 35 VwVfG, § 42 VwGO, Umsetzung eines

    Auszug aus BVerwG, 21.08.1995 - 2 B 83.95
    Ein Beamter kann nach der gesetzlichen Regelung mehrere - einander über- und untergeordnete - Dienstvorgesetzte haben (vgl. Urteil des Senats vom 1. Juni 1995 - BVerwG 2 C 20.94 - [zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen]).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 21.08.1995 - 2 B 83.95
    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache nur zu, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - Rechtsfrage aufwirft, deren zu erwartende revisionsgerichtliche Klärung der Einheit oder der Fortentwicklung des Rechts zu dienen vermag (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [91 f.]).
  • BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 3.12

    Uneigennützige Amtsführung; Verbot der Vorteilsannahme; Bestechlichkeit; Anschein

    Ein Beamter, der einer anderen als der zuständigen Behörde zur Dienstleistung zugewiesen ist, kann die Zuständigkeit nicht aufgrund einer Beauftragung durch den Leiter der zuständigen Behörde wahrnehmen (Beschlüsse vom 21. August 1995 - BVerwG 2 B 83.95 - Buchholz 237.95 § 4 SHLBG Nr. 1 und vom 26. Februar 2008 a.a.O. Rn. 17).
  • BVerwG, 11.02.1999 - 2 C 28.98

    Dienstliche Beurteilung der Beamten, die der Deutschen Bahn AG zugewiesen sind;

    Der Präsident des Bundeseisenbahnvermögens als oberste Dienstbehörde kann grundsätzlich jede beamtenrechtliche Entscheidung selbst treffen (BVerwG, Beschluß vom 21. August 1995 BVerwG 2 B 83.95 ).
  • BVerwG, 26.02.2008 - 2 B 122.07

    Verfahrensmangel im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO; Mangel des behördlichen

    Vielmehr können diejenigen Beamten tätig werden, die nach den internen Regelungen über die behördliche Organisation und Geschäftsverteilung mit der eigenverantwortlichen Wahrnehmung der jeweiligen Aufgabe betraut sind (Beschluss vom 21. August 1995 - BVerwG 2 B 83.95 - Buchholz 237.95 § 4 S-HLBG Nr. 1).
  • BVerwG, 21.02.2011 - 6 P 12.10

    Weiterbeschäftigung eines Jugendvertreters; Vertretung des öffentlichen

    Für den staatlichen Bereich ist anerkannt, dass der Leiter der obersten Dienstbehörde seine Aufgaben nicht nur persönlich, sondern auch durch damit betraute Beschäftigte seiner Behörde wahrnehmen kann (vgl. Beschlüsse vom 21. August 1995 - BVerwG 2 B 83.95 - Buchholz 237.95 § 4 S-HLBG Nr. 1, vom 26. Februar 2008 - BVerwG 2 B 122.07 - Buchholz 235.1 § 55 BDG Nr. 2 Rn. 17 und vom 8. Mai 2008 - BVerwG 2 C 135.07 - Buchholz 232 § 69 a BBG Nr. 1 Rn. 5; Lemhöfer, in: Plog/Wiedow, Bundesbeamtengesetz, § 3 Rn. 4).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.06.2011 - DL 13 S 1826/10

    Entfernung aus dem Dienst: Sexueller Missbrauch einer Schülerin durch ihren

    Dem entspricht die allgemeine beamtenrechtliche Befugnis des Dienstvorgesetzten, seine gesetzlich zugewiesenen Aufgaben und Befugnisse - vorbehaltlich besonderer Regelung - nicht nur persönlich, sondern, soweit es sich um hoheitliche Aufgaben handelt (Art. 33 Abs. 4 GG), durch damit beauftragte Beamte seiner Behörde wahrnehmen zu lassen (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 21.08.1995 - 2 B 83/95 -, NVwZ-RR 1996, 216).
  • VG Berlin, 19.02.2013 - 80 K 38.12

    Versicherungsbetrug eines Polizeibeamten, Aberkennung des Ruhegehalts

    Es entspricht zwar allgemeiner Verwaltungspraxis, dass der Leiter einer Behörde die in deren Zuständigkeit fallenden hoheitlichen Aufgaben nicht persönlich wahrnehmen muss, sondern damit auch seinen Vertreter und weitere Mitarbeiter seiner Behörde betrauen kann (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. August 1995 - 2 B 83.95 -, juris Rn. 7, vom 26. Februar 2008 - 2 B 122.07 -, juris Rn. 17, und vom 16. März 2010 - 2 B 3.10 -, juris Rn. 9).
  • BVerwG, 16.03.2010 - 2 B 3.10

    Vertretungsbefugnis von Mitarbeitern einer Behörde; Bundesministerium des Innern;

    Einer fallbezogenen zusätzlichen Bevollmächtigung durch den Leiter der Behörde bedarf es dann nicht (Beschlüsse vom 21. August 1995 - BVerwG 2 B 83.95 - Buchholz 237.95 § 4 S-HLBG Nr. 1; vom 26. Februar 2008 - BVerwG 2 B 122.07 - Buchholz 235.1 § 55 BDG Nr. 2 Rn. 17 und vom 8. Mai 2008 - BVerwG 2 C 135.07 - Buchholz 232 § 69a BBG Nr. 1 Rn. 4).
  • VG Bayreuth, 23.04.2019 - B 5 K 17.584

    Anforderungen an die Beurteilung der Dienstfähigkeit

    Daraus folgt, dass nach den vorzitierten Delegationsvorschriften für die beiden hier vorgenommenen Verfahrenshandlungen der Leiter der Dienststelle Süd des BEV zuständig war, der allerdings hierbei nicht nur persönlich, sondern, wie es allgemeiner Verwaltungspraxis entspricht, auch durch nach internen Regelungen damit betraute Beschäftigte seiner Behörde tätig werden konnte (vgl. BVerwG, B.v. 21.8.1995 - 2 B 83.95 - ZBR 1995, 343 = NVwZ-RR 1996, 216).
  • BVerwG, 21.02.2011 - 6 P 13.10
    Für den staatlichen Bereich ist anerkannt, dass der Leiter der obersten Dienstbehörde seine Aufgaben nicht nur persönlich, sondern auch durch damit betraute Beschäftigte seiner Behörde wahrnehmen kann (vgl. Beschlüsse vom 21. August 1995 - BVerwG 2 B 83.95 - Buchholz 237.95 § 4 S-HLBG Nr. 1, vom 26. Februar 2008 - BVerwG 2 B 122.07 - Buchholz 235.1 § 55 BDG Nr. 2 Rn. 17 und vom 8. Mai 2008 - BVerwG 2 C 135.07 - Buchholz 232 § 69 a BBG Nr. 1 Rn. 5; Lemhöfer, in: Plog/Wiedow, Bundesbeamtengesetz, § 3 Rn. 4).
  • VGH Bayern, 25.04.2019 - 3 ZB 16.1278

    Zulassung der Berufung nach Ruhestandsversetzung

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (B.v. 21.8.1995 - 2 B 83.95 - juris Rn. 7) ist geklärt, dass ein Dienstvorgesetzter - vorbehaltlich besonderer Regelung - seine Aufgaben nicht nur persönlich, sondern auch durch nach internen Regelungen damit betraute Beschäftigte seiner Behörde wahrnehmen kann.
  • BVerwG, 08.05.2008 - 2 C 135.07

    Revisionsrechtliche Kostenentscheidung nach Beurteilung des hypothetischen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.11.2011 - 80 D 6.09

    Polizeihauptmeister; Erhebung der Disziplinarklage; Zuständigkeit; Übertragung

  • VGH Hessen, 26.03.2002 - 3 TG 481/02

    Gerichtliche Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Beseitigungsverfügung

  • OVG Saarland, 26.10.2004 - 7 R 2/03

    Übertragung von beamtenrechtlichen Aufgaben auf die Deutsche Bahn AG; Anfechtung

  • VG Wiesbaden, 07.06.2022 - 3 L 240/22

    Zur Auslegung des Tatbestandsmerkmals "nach Weisung der Behörde" in § 44 Abs. 6

  • VGH Bayern, 17.03.2009 - 3 ZB 07.2219

    Würdigung der Ermittlungen des Ermittlungsbeamten im

  • VG München, 15.11.2012 - M 21 E 12.3114

    Wahrnehmung der Funktion eines Dienstvorgesetzten durch Beauftragte

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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.07.1993 - 1 DB 14.93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,4198
BVerwG, 13.07.1993 - 1 DB 14.93 (https://dejure.org/1993,4198)
BVerwG, Entscheidung vom 13.07.1993 - 1 DB 14.93 (https://dejure.org/1993,4198)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Juli 1993 - 1 DB 14.93 (https://dejure.org/1993,4198)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Durchführung eines disziplinarrechtlichen Verfahrens - Voraussetzungen für das Vorliegen eines Dienstvergehens - Anforderungen an die schuldhafte Verletzung von Dienstpflichten eines Beamten - Schuldhaftes Fernbleiben vom Dienst trotz amtsärztlich ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZBR 1995, 343
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 19.05.1988 - 1 DB 13.88

    Verlust der Dienstbezüge wegen unentschuldigten Fernbleibens vom Dienst -

    Auszug aus BVerwG, 13.07.1993 - 1 DB 14.93
    Nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO ist die Anordnung der sofortigen Vollziehung statthaft, wenn ein besonderes öffentliches Interesse hierzu vorhanden ist, das über das öffentliche Interesse hinausgeht, welches der Hauptsache zugrunde liegt (BVerwG, Beschluß vom 19. Mai 1988 - BVerwG 1 DB 13.88 -).

    Es würde dem öffentlichen Interesse widersprechen, aus öffentlichen Mitteln Beträge zu zahlen, die im Falle der Erfolglosigkeit des Rechtsmittels in der Hauptsache offensichtlich nicht oder nur mit erheblichen Schwierigkeiten wieder eingebracht werden könnten (ständige Rechtsprechung, BVerwG, Beschluß vom 19. Mai 1988 - BVerwG 1 DB 13.88 - m.w.N.).

  • VG Bayreuth, 23.04.2019 - B 5 K 17.584

    Anforderungen an die Beurteilung der Dienstfähigkeit

    Daraus folgt, dass nach den vorzitierten Delegationsvorschriften für die beiden hier vorgenommenen Verfahrenshandlungen der Leiter der Dienststelle Süd des BEV zuständig war, der allerdings hierbei nicht nur persönlich, sondern, wie es allgemeiner Verwaltungspraxis entspricht, auch durch nach internen Regelungen damit betraute Beschäftigte seiner Behörde tätig werden konnte (vgl. BVerwG, B.v. 21.8.1995 - 2 B 83.95 - ZBR 1995, 343 = NVwZ-RR 1996, 216).
  • OVG Brandenburg, 23.03.2005 - 4 B 29/04

    Antrag auf Aufnahme einer privaten Kindertagesstätte in den Bedarfsplan;

    Anerkannt ist ein solches insbesondere in Fällen, in denen andernfalls die Verwirklichung der Geldforderung - etwa wegen drohender Insolvenz des Schuldners - gefährdet erschiene (Hessischer VGH, Beschluss vom 12. Januar 1989 - 5 TH 4916/88 -, NVwZ-RR 1989, 329 f.; ähnlich zur sofortigen Einstellung der Zahlung von Dienstbezügen BVerwG, Beschluss vom 13. Juli 1993 - 1 DB 14.93 - zit. nach Juris).
  • VG Regensburg, 20.03.2013 - RO 1 K 12.891

    Schadenersatz wegen Fürsorgepflichtverletzung - hier Mobbingvorwürfe

    Wenn eine derartige amtsärztliche Einschätzung erfolgt ist kommt dem amtsärztlichen Gutachten gegenüber gegebenenfalls abweichenden privatärztlichen Attesten grundsätzlich höherer Beweiswert und Vorrang zu, weil bei Gutachten, in denen Fragen des Dienstrechts aus medizinischer Sicht zu beurteilen sind, ein spezieller zusätzlicher Sachverstand erforderlich ist, der einerseits auf den Kenntnissen der öffentlichen Belange der Verwaltung und andererseits auf der Erfahrung einer Vielzahl gleich oder ähnlich gelagerter Fälle beruht (vgl. BVerwG v. 4.9.1998 - 1 DB 26/28; v. 19.7.1994 - Az. 1 DB 27/93; v. 27.8.1992 - 6 B 33.92; v. 13.7.1993 - 1 DB 14/93 - jeweils juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.03.2005 - 4 S 2988/04

    Bürgermeister zu Recht in Ruhestand versetzt

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  • VG Düsseldorf, 08.03.2006 - 38 K 3451/05

    Streit über die Einbehaltung von Dienstbezügen eines Ruhestandsbeamten;

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Juli 1993 - 1 DB 14/93 -, Jurisweb; BVerwG, Beschluss vom 2. Juni 1995 - 1 DB 7/95 -, a.a.O.
  • BVerwG, 09.09.1997 - 1 DB 17.97

    Rechtsmittel

    Ob und wann aber eine Störung mit Krankheitswert die Dienstfähigkeit beeinträchtigt, ist eine Frage, deren Entscheidung mit Vorrang dem Amtsarzt oder dem zuständigen Arzt der betroffenen Verwaltung zusteht (vgl. Beschluß vom 13. Juli 1993 - BVerwG 1 DB 14.93 - ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2011 - 6 B 187/11

    Begründung des Ausschlusses eines Kriminaloberkommissars von der Beförderung mit

    vgl. etwa OVG NRW, Beschluss vom 25. September 1998 - 6 A 3423/97 -, unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 13. Juli 1993 - 1 DB 14.93 -, juris.
  • OVG Niedersachsen, 22.11.2010 - 10 ME 148/10

    Mit "Kartoffeln zur Herstellung von Stärke" bebaute Fläche als tatsächlich mit

    Soweit der Antragsteller meint, die Anordnung der sofortigen Vollziehung im Bescheid vom 2. August 2010 in Gestalt des Bescheids vom 6. August 2010 sei ausschließlich mit fiskalischen Interessen begründet worden, trifft dies - unabhängig davon, dass im Einzelfall auch fiskalische Gründe zur Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung herangezogen werden können (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 13. Juli 1993 - BVerwG 1 DB 14.93 -, DokBer B 1993, 315 = juris; vom 18. September 2001 - BVerwG 1 DB 26.01 -, juris m.w.N.; Puttler, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 80 Rn. 88 m.w.N.; Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl. 2009, § 80 Rn. 99) - nicht zu.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2006 - 6 B 2006/05

    Überprüfung der materiellen Rechtmäßigkeit der Zurruhesetzung eines

    - 6 A 3423/97 -, unter Hinweis auf Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 13. Juli 1993 - 1 DB 14.93 -, Dokumentarische Berichte B 1993, 315 (317); vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 1976 - I DB 16.75 -, Zeitschrift für Beamtenrecht 1976, 163.
  • OVG Saarland, 26.10.2004 - 7 R 2/03

    Übertragung von beamtenrechtlichen Aufgaben auf die Deutsche Bahn AG; Anfechtung

    u.a. BVerwG, Beschluss vom 21.8.1995 - 2 B 83/95 -, ZBR 1995, 343 = NVwZ-RR 1996, 216 = IÖD 1996, 103, sowie Urteile vom 25.11.1965 - 2 C 201/62 -, Buchholz 232 § 12 BBG Nr. 13, und vom 20.11.1964 - 6 C 229/61 -, Buchholz 232 § 12 BBG Nr. 10 = DÖD 1965, 52; vgl. zur Vertretung des Dienstvorgesetzten durch einen beauftragten Beamten u.a. auch BVerwG, Urteile vom 13.7.1993 - 1 DB 14/93 -, und vom 25.5.1993 - 1 DB 1/93 -, dokumentiert bei Juris (betreffend die Unterzeichnung einer den Verlust der Dienstbezüge feststellenden Verfügung); vgl. zu Zuständigkeiten im Beamtenrecht u.a. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 24.9.1990 - 1 W 135/90 -.
  • BVerwG, 29.11.1994 - 1 DB 12.94

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 07.03.2002 - 1 DB 5.02

    Feststellung des Verlustes der Dienstbezüge; Anordnung der sofortigen Vollziehung

  • VGH Hessen, 16.09.1997 - 1 TG 2069/97

    Sachentscheidungsbefugnis eines Dienstvorgesetzten für Weisungen in

  • BVerwG, 05.07.1994 - 1 DB 22.93

    Verlust der Dienstbezüge wegen ungenehmigter und schuldhafter Abwesenheit vom

  • BVerwG, 30.09.1993 - 1 DB 21.93

    Anforderungen an die Durchführung eines disziplinarrechtlichen Verfahrens -

  • VG Düsseldorf, 10.11.2014 - 26 L 2169/14

    Fernbleiben; Dienst; Dienstbezüge; Verlust; Erkrankung; Dienstunfähigkeit;

  • BVerwG, 09.09.1993 - 1 DB 5.93

    Anforderungen an die Durchführung eines disziplinarrechtlichen Verfahrens -

  • BVerwG, 26.08.1993 - 1 DB 37.92

    Anforderungen an die Durchführung eines disziplinarrechtlichen Verfahrens -

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.01.2002 - 2 M 94/01
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